5 Euro für die Bildung

Andi

Diesen Beitrag verbrach Andi am 2. November 2007
Kategorie: Allgemein | 3 Kommentare 



Ein Brückentag hat auch seine guten Seiten. 45 Minuten habe ich heute von der heimischen Garage bis zum Parkplatz vor der Uni gebraucht.
Wollte ich wahrscheinlich aber gar nicht wissen, denn jetzt rege ich mich nächsten Freitag, wenn ich eine halbe Stunde länger zwecks Berufsverkehrsdeppen brauche, wieder um so mehr auf.
Man merkts, der Ton wird schon wieder rauer und das ist dem verdammten Strafzettel zu verdanken, der schon wieder hinter meinem Scheibenwischer klemmt. Die Begründung ist folgende:
5 Euro wegen

Parken bei Z.314 mit ZS. o. Parkscheibe richtig einzustellen. Werkt. 9-18 Uhr, m. Parkscheibe 3 Std. P-Scheibe 08.00 Uhr.

Alles klar? Mal abgesehen davon dass ich nicht weiß was „mit ZS.“ bedeutet, heißt das im Klartext, ich muss 5 Euro zahlen, weil ich um 8 Uhr morgens auf diesem Parkplatz stand, an dem man von 9-18 Uhr 3 Stunden mit Parkscheibe parken darf. Und jetzt hab ich Unseliger halt da 8 Uhr als Ankunftszeit angegeben, was ja der Wahrheit entspricht und weil ich nicht lügen wollte. Ok, natürlich hab ich vergessen dass ich deshalb schon mal einen Strafzettel bekommen habe, praktisch den selben Fehler zum zweiten Mal gemacht habe.
Viel interessanter ist aber, was wohl im Kopf der Politesse vorging. Ein Versuch:

Hm, schau an, es ist 9:28 Uhr, der Kerl hier hat zwar an seine Parkscheibe gedacht aber, haha, er hat sie auf 8 Uhr eingestellt! Sicher steht er schon die ganze Nacht hier und das bedeutet 20 Uhr, weil, haha, sicher hat der gestern nicht gecheckt, dass man hier ja nur von 9-18 Uhr eine Parkscheibe braucht und jetzt hat der, haha, gestern abend noch die Parkscheibe eingestellt! Völlig unmöglich das der heute seit 8 Uhr morgens hier steht. Was sollte er denn da, studieren etwa? Nie, haha, ich Genie! Dem brumm ich jetzt 5 Euro drauf, das ist gerade zu wenig um sich aufzuregen und soviel, dass er sich ärgern muss. Der Tag beginnt wunderbar.

Ich denke, die Zeilen drücken meinen Gemütszustand adäquat aus.
Dies ist übrigens der 666ste Eintrag.

3 Kommentare 

  1. Konrad
    am 3. November 2007
    1

    Ich glaub ich weiß was “ZS” heißt: Parken bei Z.314 mit ZS. Das könnte einen Sinn ergeben: Parken bei Z.314 mit ZettelSchreiben. Quasi als Anweisung für die Politesse einen Strafzettel auszufüllen… oder so. Vielleicht hat jemand ne bessere Idee…

  2. Anonymous
    am 5. November 2007
    2

    Z.314 = Zone.314

    ZS = Zugelassenem Straßenfahrzeug

  3. DailyAgnes
    am 5. November 2007
    3

    ZS= ziemlicher Scheiß.

    Kann man dagegen denn nicht vorgehen?!

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